Die Anwendungen in der Praxis sind nicht von der geltenden „2G Regel“ betroffen. In der Kabinettssitzung vom 23. November wurden ausdrücklich „• Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (das sind z. B. Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie)“ von der 2G Regel ausgenommen.…